Opé Printemps AiguillonOpé Printemps Aiguillon
©Opé Printemps Aiguillon

Platz vor meinem Geschäft

Jede Besetzung des öffentlichen Bereichs (Terrasse, Schild, Verkaufsfläche, Werbeobjekte, Leuchtmittel, Mobiliar, Blumenkästen usw.) muss vorher per Gemeinderatsbeschluss genehmigt werden.

Für die Nutzung des öffentlichen Bereichs zu kommerziellen Zwecken: Laden Sie das Formular HIERherunter undsenden Sie es in einer Ausfertigung an die Abteilung für die Nutzung des öffentlichen Bereichs, zusammen mit :

  • Ein aktuelles Foto der Einrichtung und des beantragten Standorts auf öffentlichem Grund (für Erstanträge oder Änderungen),
  • eine Fotomontage der Einrichtung (Markise, Terrassenmöbel, Sonnenschirm…) (für einen Erstantrag oder eine Änderung der Einrichtung),
  • einen Auszug aus dem Handelsregister, der bei einem Erstantrag nicht älter als 3 Monate ist,
  • einer Kopie der Meldebestätigung für die Lizenz zur Genehmigung einer Schankwirtschaft und/oder der Restaurantlizenz (1. Antrag),
  • einer Kopie der Versicherung der Einrichtung,
  • einer Kopie der Haftpflichtversicherung des Betriebs.

Um Sie zu unterstützen, wurde von der Stadt Arcachon eine Charta für Fassaden und die Gestaltung der Nutzung des öffentlichen Bereichs herausgegeben.Sie können sie HIERherunterladen

Eine Sprechstunde der Abteilung Occupation du Domaine Public der Stadt Arcachon
findet jeden Dienstag im Office de Commerce et de l’Artisanat
,
in 217 bd de la Plage von 9h bis 12h und 13h30 bis 17h
statt.

Um Ihnen bei Ihren Schritten zu helfen:

Service Occupation du Domaine Public, 2 avenue Jean Farges
Geöffnet montags bis donnerstags von 8.30 12.30 – 13.30 17 Uhr (dienstags 18 Uhr),freitags 8.30 -12.30
Tel. 05 57 52 98 91

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