Vor Beginn jeglicher Art von Arbeiten zur Anbringung eines Schildes oder zur Besetzung des öffentlichen Bereichs muss eine behördliche Genehmigung, die sogenannte „CERFA-Vorabgenehmigung“, beim Service d’Occupation du Domaine Public / Police municipale eingeholt werden (das Dossier ist in zweifacher Ausfertigung zu erstellen).
Für jede Änderung der Geschäftsfassade ist ein Dossier bei der Abteilung Stadtplanung einzureichen.
REGLEMENTARISCHE INFOS: https: //www.ville-arcachon.fr/occupation-domaine-public/
Für eine Änderung der Geschäftsfassade :
Einzureichende Dokumente
– Ein Formular für eine vorherige Erklärung.
Ein Lageplan + Katasterauszug
Eine Beschreibung des Projekts in Bezug auf Abmessungen, Materialien und Farben.
Eine Fotografie der Fassade vor den Arbeiten
Eine Fotomontage oder eine Zeichnung des Projekts.
Für eine Änderung der Sicherheitselemente und der Zugänglichkeit :
Stellen Sie einen Antrag bei der Abteilung Allgemeine Angelegenheiten des Rathauses.
Für eine Besetzung des öffentlichen Bereichs :
Die Genehmigung wird in Form eines Gemeinderatsbeschlusses erteilt, der die technischen und finanziellen Bedingungen festlegt.
Sie wird prekär und widerruflich für eine Dauer von höchstens einem Jahr erteilt.
Für das Anbringen eines einzelnen Schildes :
Eine Genehmigung des Eigentümers der Wände für das Anbringen des Schildes.
Ein Formular für den Antrag auf Genehmigung eines Aushängeschilds (DE).
Ein Lageplan + Katasterauszug
Eine Beschreibung des Projekts in Bezug auf Abmessungen, Materialien und Farben.
Ein Foto der Fassade vor den Arbeiten
Eine Fotomontage oder eine Zeichnung des Projekts